Fitnessstudio wegen Corona geschlossen:
Erstattung von Fit+?

Ihnen steht eine Erstattung zu - Hier alle Fakten:

Im Corona-Lockdown müssen auch Fitnessstudios geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung Anspruch auf eine Erstattung. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von fit+ zurückerhalten.

Einzelne Fit+ Standorte gehen besonders frech vor und fordern die Kunden zu "Stellungnahmen" auf, warum angebotene Gutscheine nicht vor dem 31.12.2021 genutzt werden. Hierbei zitieren Studios Gesetze komplett falsch und in der Logik verdreht, um es dem Kunden absichtlich schwer zu machen. Wir haben diese Fälle den Verbraucherzentralen gemeldet. In jedem Fall klagen wir das Geld ein, da die gesetzlich korrekten Lösungsmöglichkeiten durch die Studios ignoriert werden. Ein relevantes Beispielschreiben finden Sie unter Punkt 11.

Ist mein Fit+-Fitnessstudio wegen Corona geschlossen?

Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr fit+ Fitnessstudio geschlossen bleiben. Für zu viel gezahlte Beiträge während der Corona-Schließung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung von fit+.

Wann war mein Fitnessstudio geschlossen?

Der erste nationale Lockdown hatte zuvor am 23. März 2020 begonnen. Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften fit+ sowie andere Fitnessstudios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:

  • Baden-Württemberg: 2. Juni 2020
  • Bayern: 8. Juni 2020
  • Berlin: 2. Juni 2020
  • Brandenburg: 28. Mai 2020
  • Bremen: 27. Mai 2020
  • Hamburg: 27. Mai 2020
  • Hessen: 15. Mai 2020
  • Mecklenburg-Vorpommern: 25. Mai 2020
  • Niedersachsen: 25. Mai 2020
  • Nordrhein-Westfalen: 11. Mai 2020
  • Rheinland-Pfalz: 27. Mai 2020
  • Saarland: 18. Mai 2020
  • Sachsen: 15. Mai 2020
  • Sachsen-Anhalt: 28. Mai 2020
  • Schleswig-Holstein: 18. Mai 2020
  • Thüringen: 22. Mai 2020

Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Absprache mit der Bundesregierung geeinigt hatten. Auch Fitnessstudios waren betroffen und mussten schließen.

Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf einen bundesweiten Lockdown bis zum 10. Januar 2021 - auch fit+ und Co. blieben weiterhin geschlossen. Der Lockdown wurde anschließend bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Am 19. Januar 2021 wurde der Lockdown erneut bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

Muss ich bei einem Lockdown Mitgliedsbeiträge an Fit+ zahlen?

Nein. Wenn Ihr Fitnessstudio wegen der Corona-Krise nicht öffnen darf, müssen Sie für diese Zeit keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, weil Sie von der Zahlungspflicht kraft Gesetzes befreit sind. Das Prinzip lautet „Keine Leistung, kein Geld“ und es gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen Sie die im Vertrag festgeschriebenen Dienstleistungen auch wirklich in Anspruch nehmen könnten. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass Fitnessstudios wie fit+ Ihre Mitgliedsbeiträge bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht einziehen durften.

Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig weiterhin zu entrichten, um Ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind Sie dazu aber keineswegs.

Und: Sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen können. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einer weiterhin geschlossenen Sauna oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.

Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von fit+ zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.

Kann ich meine Mitgliedschaft bei Fit+ wegen Corona kündigen?

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil die Einrichtung vorübergehend schließen musste.

Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei fit+ während der Corona-Krise ganz normal zum nächstmöglichen Datum kündigen. Die Vertragslaufzeit hängt von der gewählten Dauer im Mitgliedsvertrag ab. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten 3 Monate vor Vertragsende. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat muss 2 Wochen vor Vertragsablauf gekündigt werden. Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei fit+ mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen.

Da aktuell nicht klar ist, wie lange Studios noch geschlossen bleiben müssen, und die Impfung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.

Wird mein Vertrag mit Fit+ wegen Corona automatisch verlängert?

Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Für die Fitnesscenter ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Dennoch ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren.

Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!

Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gelten trotz Covid-19 weiterhin. Verbraucher müssen sich das gesetzwidrige Vorgehen ihres Fitnesscenters nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.

Wie kann ich meinen Vertrag bei Fit+ kündigen?

Eine korrekte Kündigung erfordert etwas mehr Aufwand.

Wichtig ist bei einer Vertragskündigung bei fit+ der richtige Empfänger. Bei fit+ handelt es sich um eine Fitnessstudio-Kette mit zahlreichen Betreibern. Im Vertrag muss der richtige Vertragspartner genannt sein. An diesen ist die Kündigung zu richten. Sie finden diese Angaben in Ihrem Vertrag.

So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:

-Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein zu.

Zweitbeste Lösung: Sie schicken die Kündigung per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen sollte. Die Annahme von Kündigungen wird in allen Clubs verweigert.

Tipp: Ein Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.

Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis erbringen, dass Ihre Kündigung bei fit+ auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.

Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an fit+ ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die Einzugsermächtigung per Lastschrift widerrufen - je nachdem, auf welche Art und Weise Sie bislang Ihre Mitgliedsgebühren abgeführt haben.

Sollte fit+ weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit, in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen lassen können – max. innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).

Muss ich den Corona Gutschein von Fit+ annehmen?

Prinzipiell: Ja. Es gibt aber Ausnahmen.

Grundlage ist das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ der Bundesregierung, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat.

Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“

Die Gutschein-Lösung wurde vereinbart, um Unternehmen durch die Corona-Krise zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch auszahlen lassen. Nämlich dann, wenn:

  • Sie den Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst haben.
  • der Verweis auf einen Gutschein für Sie angesichts Ihrer persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.

So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe können zulässig sein, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl belegen, dass Sie den Gutscheinbetrag in bar für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen.

Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres Fitnessstudios erhalten haben und sollen die Erstattung nun auf Verlangen des Betreibers wieder gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf den Deal ein.

Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Bitte weiterlesen…

Wie sichere ich mir die Corona Erstattung von Fit+?

Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr Fitnessstudio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum der Corona-Schließung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von fit+ zurück:

  1. Selber versuchen: Wenden Sie sich direkt an fit+ mit der Forderung der Erstattung Ihrer Beiträge für den Zeitraum der coronabedingten Schließung. Am besten mit einem Brief (per Einschreiben verschickt). Beachten Sie bitte, dass der Brief an Ihren Vertragspartner adressiert sein muss und nicht an die fit+ Deutschland Master GmbH in Esslingen. Berechnen Sie die genaue Summe der zu viel gezahlten Beiträge und setzen Sie eine Rückzahlungsfrist von 14 Tagen: "Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 14 Tagen, also bis zum (Heutiges Datum plus 14 Tage), die Gesamtsumme von XXX,XX Euro zu erstatten. Meine Kontodaten liegen Ihnen vor."
  2. Sie wenden sich an uns. Wir schreiben Ihren Vertragspartner an und erhalten entweder die Auszahlung oder einen Gutschein. Falls der Vertragspartner die Gutschein-Lösung nutzen will, fordern wir für Sie die Auszahlung des Wertes am 1. Januar 2022 bei fit+ an und überweisen den Betrag anschließend direkt auf Ihr Konto, abzüglich unserer Gebühren.
  3. Viele Anbieter versuchen zu mogeln: Sie zahlen weder aus, noch verschicken Sie einen rechtlich bindenden und korrekt erstellten Corona-Gutschein. Wir sorgen dafür, dass alles im gesetzlichen Rahmen abgewickelt wird. Wenn nötig, klagen wir gegen fit+ auf Auszahlung bzw. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht.
  4. Wenn gewünscht: Wir helfen Ihnen bei der Beendigung des Lastschriftmandats und der Kündigung des Vertrags mit Ihrem fit+-Studio. Dafür stellen wir Ihnen ein juristisch einwandfreies Kündigungsschreiben zur Verfügung.
  5. Bei möglichen weiteren Corona-Restriktionen fordern wir auch dafür die erstattungsfähigen Mitgliedsbeiträge für Sie ein und überweisen sie Ihnen ganz unbürokratisch auf Ihr Konto.

Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie alle zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!

Welche Studios sind Ihnen bekannt?

Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:

Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.

Mal ehrlich - habt ihr schon Geld von den Studios bekommen?

Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.

Kunde aus 715XX
105 Euro
Kunde aus 815XX
59 Euro
Kunde aus 445XX
100 Euro
Kunde aus 327XX
203 Euro
Kunde aus 445XX
159 Euro
Kunde aus 511XX
177 Euro
Kunde aus 135XX
76 Euro
Kunde aus 448XX
177 Euro
Kunde aus 443XX
151 Euro
Kunde aus 061XX
169 Euro
Kunde aus 120XX
171 Euro
Kunde aus 682XX
172 Euro
Kunde aus 330XX
134 Euro
Kunde aus 105XX
141 Euro
Kunde aus 105XX
141 Euro
Kunde aus 041XX
141 Euro
Kunde aus 101XX
114 Euro
Kunde aus 381XX
187 Euro
Kunde aus 130XX
192 Euro
Kunde aus 816XX
114 Euro
Kunde aus 511XX
178 Euro
Kunde aus 481XX
134 Euro
Kunde aus 861XX
160 Euro
Kunde aus 421XX
76 Euro
Kunde aus 421XX
76 Euro
Kunde aus 428XX
178 Euro
Kunde aus 428XX
178 Euro
Kunde aus 041XX
154 Euro
Kunde aus 353XX
135 Euro
Kunde aus 228XX
170 Euro
Kunde aus 890XX
149 Euro
Kunde aus 133XX
140 Euro
Kunde aus 675XX
27 Euro
Kunde aus 904XX
117 Euro
Kunde aus 391XX
19 Euro
Kunde aus 441XX
195 Euro
Kunde aus 105XX
90 Euro
Kunde aus 130XX
90 Euro
Kunde aus 814XX
180 Euro
Kunde aus 814XX
135 Euro
Kunde aus 543XX
176 Euro
Kunde aus 455XX
262 Euro
Kunde aus 282XX
247 Euro
Kunde aus 391XX
106 Euro
Kunde aus 707XX
117 Euro
Kunde aus 907XX
126 Euro
Kunde aus 350XX
40 Euro
Kunde aus 665XX
81 Euro
Kunde aus 910XX
127 Euro
Kunde aus 103XX
151 Euro
Kunde aus 683XX
173 Euro
Kunde aus 521XX
177 Euro
Kunde aus 974XX
180 Euro
Kunde aus 808XX
191 Euro
Kunde aus 904XX
191 Euro
Kunde aus 341XX
76 Euro
Kunde aus 331XX
76 Euro
Kunde aus 121XX
76 Euro
Kunde aus 676XX
76 Euro
Kunde aus 221XX
131 Euro
Kunde aus 130XX
76 Euro
Kunde aus 227XX
171 Euro
Kunde aus 570XX
177 Euro
Kunde aus 703XX
191 Euro
Kunde aus 904XX
190 Euro
Kunde aus 716XX
114 Euro
Kunde aus 954XX
140 Euro
Kunde aus 263XX
76 Euro
Kunde aus 930XX
165 Euro
Kunde aus 426XX
76 Euro
Kunde aus 391XX
138 Euro
Kunde aus 421XX
76 Euro
Kunde aus 716XX
114 Euro
Kunde aus 728XX
140 Euro
Kunde aus 223XX
76 Euro
Kunde aus 520XX
76 Euro
Kunde aus 904XX
153 Euro
Kunde aus 330XX
129 Euro
Kunde aus 205XX
76 Euro
Kunde aus 428XX
178 Euro
Kunde aus 461XX
184 Euro
Kunde aus 720XX
76 Euro
Kunde aus 391XX
76 Euro
Kunde aus 542XX
122 Euro
Kunde aus 557XX
333 Euro
Kunde aus 414XX
59 Euro
Kunde aus 446XX
76 Euro
Kunde aus 446XX
76 Euro
Kunde aus 446XX
76 Euro
Kunde aus 703XX
282 Euro
Kunde aus 904XX
2 Euro
Kunde aus 165XX
134 Euro
Kunde aus 426XX
117 Euro
Kunde aus 404XX
184 Euro
Kunde aus 904XX
129 Euro
Kunde aus 461XX
36 Euro
Kunde aus 740XX
143 Euro
Kunde aus 546XX
120 Euro
Kunde aus 105XX
194 Euro
Kunde aus 448XX
177 Euro
Kunde aus 426XX
114 Euro
Kunde aus 904XX
2 Euro
Kunde aus 749XX
199 Euro
Kunde aus 752XX
315 Euro
Kunde aus 715XX
48 Euro
Kunde aus 715XX
48 Euro
Kunde aus 857XX
120 Euro
Kunde aus 041XX
154 Euro
Kunde aus 282XX
229 Euro
Kunde aus 109XX
38 Euro
Kunde aus 122XX
176 Euro
Kunde aus 122XX
176 Euro
Kunde aus 391XX
106 Euro
Kunde aus 391XX
106 Euro
Kunde aus 391XX
125 Euro
Kunde aus 391XX
125 Euro
Kunde aus 249XX
93 Euro
Kunde aus 391XX
138 Euro
Kunde aus 391XX
138 Euro
Kunde aus 308XX
118 Euro
Kunde aus 149XX
239 Euro
Kunde aus 030XX
189 Euro
Kunde aus 030XX
279 Euro
Kunde aus 391XX
279 Euro
Kunde aus 308XX
118 Euro
Kunde aus nmXX
180 Euro
Kunde aus nmXX
180 Euro
Kunde aus 210XX
107 Euro
Kunde aus 457XX
179 Euro
Kunde aus 520XX
105 Euro
Kunde aus 866XX
74 Euro
Kunde aus 884XX
222 Euro
Kunde aus 884XX
222 Euro
Kunde aus 732XX
209 Euro
Kunde aus 865XX
254 Euro
Kunde aus 165XX
248 Euro
Kunde aus 866XX
236 Euro
Kunde aus 721XX
235 Euro
Kunde aus 740XX
160 Euro
Kunde aus 510XX
174 Euro
Kunde aus 353XX
135 Euro
Kunde aus 737XX
211 Euro
Kunde aus 507XX
282 Euro
Kunde aus 734XX
243 Euro
Kunde aus 713XX
282 Euro
Kunde aus 732XX
209 Euro
Kunde aus 703XX
282 Euro
Kunde aus 817XX
88 Euro
Kunde aus 882XX
63 Euro
Kunde aus 225XX
156 Euro
Kunde aus 809XX
135 Euro
Kunde aus 808XX
104 Euro
Kunde aus 866XX
236 Euro
Kunde aus 866XX
192 Euro
Kunde aus 866XX
259 Euro
Kunde aus 418XX
185 Euro
Kunde aus 030XX
278 Euro
Kunde aus 165XX
248 Euro
Kunde aus 167XX
165 Euro
Kunde aus 030XX
124 Euro
Kunde aus 149XX
201 Euro
Kunde aus 282XX
272 Euro
Kunde aus 491XX
208 Euro
Kunde aus 892XX
86 Euro
Kunde aus 174XX
246 Euro
Kunde aus 174XX
183 Euro
Kunde aus 174XX
184 Euro
Kunde aus 173XX
173 Euro
Kunde aus 331XX
262 Euro
Kunde aus 824XX
148 Euro
Kunde aus 751XX
282 Euro
Kunde aus 751XX
148 Euro
Kunde aus 752XX
178 Euro
Kunde aus 751XX
99 Euro
Kunde aus 046XX
166 Euro
Kunde aus 327XX
164 Euro
Kunde aus 029XX
118 Euro
Kunde aus 979XX
282 Euro
Kunde aus 979XX
186 Euro
Kunde aus 979XX
282 Euro
Kunde aus 979XX
68 Euro
Kunde aus 979XX
188 Euro
Kunde aus 158XX
139 Euro
Kunde aus 075XX
59 Euro
Kunde aus 833XX
252 Euro
Kunde aus 216XX
120 Euro
Kunde aus 202XX
315 Euro
Kunde aus 637XX
222 Euro
Kunde aus 637XX
222 Euro
Kunde aus 637XX
210 Euro
Kunde aus 776XX
252 Euro
Kunde aus 892XX
252 Euro
Kunde aus 763XX
236 Euro
Kunde aus 778XX
329 Euro
Kunde aus 510XX
166 Euro
Kunde aus 542XX
65 Euro
Kunde aus 555XX
144 Euro
Kunde aus 864XX
235 Euro
Kunde aus 324XX
156 Euro
Kunde aus 595XX
306 Euro

Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.

Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.

Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.

Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.

Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.

Können auch Firmenkunden eine Corona Erstattung von Fit+ verlangen?

Ja, selbstverständlich. Auch Firmenkunden haben einen Anspruch auf eine Corona-bedingte Erstattung von fit+, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht worden sind. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.

Sie sind Firmenkunde bei fit+ und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, ihren Anspruch gegenüber fit+ durchzusetzen.

Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.

Mit welchen Tricks versuchen Fitnessstudios zu agieren?

Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge behalten, da ansonsten eine andere Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken gerne Darlehen an von Insolvenz bedrohte Unternehmen.

Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht fit+-spezifisch):

  • Auf Anschreiben wird nicht reagiert.
  • Auf Anschreiben wird sehr spät reagiert.
  • Der Aufforderung auf Auszahlung wird nicht nachgekommen ("liegt bei der Buchhaltung?").
  • Die Aufforderung wird ignoriert, stattdessen eine schlechte Alternative angeboten.
  • Eine zweite Aufforderung wird inhaltlich ignoriert, der Kunde ultimativ zur Annahme einer der schlechten Alternativen aufgefordert.
  • Die gezahlten Beträge werden "dem laufenden Vertrag hinten angehängt". Das ist für den Kunden nutzlos und nur sinnvoll, wenn a) der Vertrag weiter genutzt werden soll und b) sofort gekündigt wird. Sonst gibt es keine Nutzungsperiode für den Kunden.
  • Der gesetzlich definierte Gutschein wird nicht versendet, stattdessen gibt es eine weniger nützliche und eingeschränkte Alternative.
  • Der Gutschein wird falsch ausgegeben, relevante Angaben fehlen.
  • Der Gutschein soll im Studio nach Wiedereröffnung abgeholt werden (Pflicht zur kostenlosen Übersendung laut Gesetz!).
  • Der Gutschein soll im persönlichen Gespräch übergeben werden - inklusive Überzeugungsgespräch durch einen geschulten Mitarbeiter.

Dreiste Nachricht von FitPlus

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei Fit+?

fit+-Studios sind Lizenzstudios. Die Preise differieren daher nach Standort und Betreiber. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Club-Betreibers.

  • Der Tarif beginnt circa ab 30,00€ pro Monat.
  • Wird der Vertrag nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt, verlängert er sich automatisch um die im Vertrag aufgeführte Laufzeit.

    Welche Corona-Regeln gelten bei Fit+?

    Die Hygieneverordnungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jeder Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, die in seinem Bundesland aktuell geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Um Genaueres über die Corona-Regeln zu erfahren, die in Ihrem fit+-Studio gelten, wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber.

    Hier sind einige exemplarische Beispiele für Hygienevorschriften in Fitnessstudios, die einzelne Bundesländer wegen Corona erlassen haben:

    • Mindestabstände von 1,50 Metern überall einhalten
    • Personenzahl begrenzen
    • Trainingsgruppen nicht durchmischen
    • Feste Übungspaare bilden, wenn Körperkontakt erforderlich ist
    • Mund-und-Nasen-Bedeckung tragen außer bei der Sportausübung
    • Keinen Zutritt gewähren bei Symptomen einer Atemwegsinfektion
    • Nach Betreten des Fitnessstudios Hände waschen oder desinfizieren
    • Handtücher selbst mitbringen

    Bei einer angeordneten Schließung des Fitnessstudios wegen Corona spielen die Hygienemaßnahmen naturgemäß keine Rolle.

    Wo hat Fit+ Fitnessstudios und Standorte?

    fit+ hat sehr viele Standorte in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern. Studios in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite von fit+ unter Eingabe Ihres Wohnorts: Standorte von fitplus

    Wie hoch ist das Corona Risiko bei Fit+?

    Grundsätzlich ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, in Innenräumen deutlich höher als im Freien. Grund: Das Virus verbreitet sich über feine Partikelwolken, sogenannte Aerosole, und dies vor allem in schlecht gelüfteten Räumen. Besonders schlecht ist es, wenn Menschen dabei viel atmen, sprechen oder singen - vor allem ersteres ist im Studio ein Problem.

    Japanische Wissenschaftler haben berechnet, dass das Risiko einer Indoor-Übertragung verglichen mit dem Übertragungsrisiko draußen 19-mal höher ist. Bei einer Untersuchung in China hatte sich die Virus-Übertragung nur in einem von insgesamt 7.324 Fällen im Freien ereignet. Laut Analyse französischer Forscher hatten sich von 201 analysierten Corona-Ausbrüchen an 22 Orten auf der ganzen Welt 197 in Innenräumen ereignet. Eine großangelegte Meta-Studie der US-Universität Berkeley bestätigte ebenfalls, dass die Gefahr, sich im Freien mit dem Coronavirus zu infizieren, im Vergleich mit der Infektionsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist.

    Das Übertragungsrisiko ist laut Forschern vom Pasteur-Institut in Paris am höchsten in Restaurants und Bars. Auch Fitnessstudios zählen demnach zu gefährlichen Orten. Wie hoch das Ansteckungsrisiko in Ihrem fit+-Studio ist, hängt dabei auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Relevant ist zum Beispiel…

    • wie hoch die Besucherzahl ist.
    • ob der Mindestabstand konsequent eingehalten wird.
    • wie hoch die Decken sind.
    • ob regelmäßig gelüftet wird.
    • wie häufig und wie sorgfältig die Geräte desinfiziert werden.
    • ob beim Eintreten und Verlassen konsequent Masken getragen werden.

    Die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 steigt mit zunehmendem Alter an. Auch Faktoren wie Rauchen, Übergewicht und Vorerkrankungen können das Risiko für eine schwere Coronaerkrankung erhöhen. Für Mitglieder von Risikogruppen ist daher besondere Vorsicht geboten - auch im Fitnessstudio.

    Was für ein Fitnessstudio ist Fit+?

    Die fit+-Clubs werden in Lizenz betrieben. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Studios eigenständige Unternehmen sind. Innerhalb der letzten drei Jahre wurden mehr als 65 Studios eröffnet. Weitere 40 sollten in 2020 neu eröffnet werden.

    Die Clubs sind von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet und bieten neben dem klassischen Gerätetraining auch optionale Programme sowie Ernährungsberatung an.

    Fit+ hat derzeit mehr als 100 Studios in Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien und der Schweiz. Weitere Studios sind in Planung.

    Besonders hervorgehoben wird hier das personallose Konzept für die Lizenznehmer. Die komplette Verwaltung ist automatisiert worden – vom Türöffnungssystem per QR-Code über das Mitgliedsmanagement bis hin zur Buchhaltung. Damit können die fit+-Fitnessstudios schon ab 150 Mitgliedern rentabel arbeiten.

    Wie hoch ist das Insolvenzrisiko für Fit+?

    Sehr unterschiedlich. Der Vertragspartner für die Mitglieder ist jeweils ein unterschiedlicher Franchisenehmer.

    Nicht jeder Franchisenehmer wird ausreichend Rücklagen gebildet haben, um eine solche Krise abzufedern.

    In jedem Fall ist die zentrale Franchisegeberin nicht entscheidend für die Liquidität der Vertragspartner.

    Erfolgreiche Urteile - der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Sache geklärt

    Die Gerichte in Deutschland haben tausende von Klagen zu diesem Thema vorliegen. Unseres Wissens nach verlieren die Studios praktisch jeden Fall, bei dem es um eine Rückzahlung geht.

    Alleine unsere Firma hat schon über 2.000 Klagen vorbereitet, und täglich werden es mehr.

    Update 04.05.2022: Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2022 ein Urteil gegen einen Studiobetreiber veröffentlicht, welches die weiteren restlichen Auseinandersetzungen sehr, sehr einfach werden lässt.

    Sie finden das Urteil hier: Bundesgerichtshof vom 04.05.2022.

    Falls Sie bisher Ihre Forderung nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.